Aktive Wehr: ChangeMe

Seitenbereiche

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Essentiell
 

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

 
Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Freiwillige Feuerwehr Georgensgmünd
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Logo der Feuerwehr Georgensgmünd
Vorstandschaft 2024
Banner Vereinsbild
Banner Vereinsbild
Banner Vereinsbild
Banner Vereinsbild
Aktive Wehr

"Freiwillige Feuerwehr" - Eine Einrichtung der Gemeinde Georgensgmünd

Die der Allgemeinheit bekannte "Feuerwehr" setzt sich aus dem Feuerwehrverein und der Aktiven Wehr zusammen, die rechtlich und organisatorisch getrennt definiert sind. Außenstehenden ist dieser Unterschied zum Teil nicht bekannt oder bewusst. Wir wollen versuchen ihn in folgendem Auszug aus dem Bayerischen Feuerwehrgesetz und in der Rubrik "Verein" zu erläutern:

Die Gemeinden haben nach Bayerischem Feuerwehrgesetz (BayFwG) als Pflichtaufgabe dafür zu sorgen, dass Brand- und Explosionsgefahren beseitigt, Brände wirksam bekämpft werden sowie ausreichende technische Hilfe geleistet wird. Zur Erfüllung dieser Aufgaben haben die Gemeinden gemeindliche Feuerwehren aufzustellen, auszurüsten und zu unterhalten.

Weiter haben sie die notwendige Löschwasserversorgung bereitzustellen und zu unterhalten.Überörtlich erforderliche Fahrzeuge, Geräte und Einrichtungen müssen von den Landkreisen beschafft und unterhalten werden bzw. müssen hierfür Zuschüsse gewährt werden.

Der Staat fördert den Brandschutz und den Technischen Hilfsdienst. Insbesondere gewährt er den Gemeinden und Landkreisen Zuwendungen und unterhält die Landesfeuerwehrschulen.

Die Freiwillige Feuerwehr ist nach dem BayFwG eine öffentliche Einrichtung der Gemeinde. Die Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehr werden in der Regel vom Feuerwehrverein gestellt.

Aufgaben der Freiwilligen Feuerwehr sind der Abwehrende Brandschutz (Löschen, Brandwache), der Technische Hilfsdienst (Verkehrsunfälle, Ölspuren, "Katze auf Baum", usw.), die Katastrophenhilfe (nach BayKSG) und die Amtshilfe (Unterstützung der Polizei). Weiter übernimmt die Freiwillige Feuerwehr als Freiwillige Tätigkeit Aufgaben, die nicht zu ihren Pflichtaufgaben gehören (z.B. Absperrmaßnahmen und Sicherheitswachen bei Veranstaltungen).

Der Feuerwehrdienst wird ehrenamtlich geleistet. Feuerwehrdienst können alle geeigneten Personen vom vollendeten 18. Lebensjahr an leisten. Er endet in der Regel mit dem vollendeten 65. Lebensjahr.
Jugendliche können vom vollendeten 12. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr als Feuerwehranwärter Feuerwehrdienst leisten. Sie dürfen nur zu Ausbildungsveranstaltungen und erst ab dem 16. Lebensjahr bei Einsätzen außerhalb der unmittelbaren Gefahrenzone herangezogen werden.

Der Feuerwehrkommandant wird von den feuerwehrdienstleistenden Mitgliedern sowie den Feuerwehranwärtern, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, aus ihrer Mitte auf sechs Jahre gewählt. Er bedarf der Bestätigung der Gemeinde im Benehmen mit dem Kreisbrandrat.