Sind Feuerwehreinsätze kostenpflichtig?
Grundsätzlich gilt:
Die unmittelbare Rettung oder Bergung von Menschen und Tieren und die Brandbekämpfung sind kostenfrei. Hierbei handelt es sich um die ureigensten Aufgaben der Feuerwehr und eine Pflichtaufgabe der Gemeinde. Eine Ausnahme machen Brände und Technische Hilfeleistungen, bei denen die Gefahr oder der Schaden durch den Betrieb von Luft-, Schienen-, Kraft- oder Wasserfahrzeugen ausgeht. Das Bayerische Feuerwehrgesetz sieht auch bei freiwilligen Feuerwehren die Berechnung von Feuerwehreinsätzen vor. So werden z. B. bei vorsätzlichen, fahrlässigen oder grob fahrlässigen Einsatzursachen Kosten berechnet. Auch bei Ereignissen, von denen keine unmittelbare Gefahr ausgeht, werden die Einsatzkosten in Rechnung gestellt (freiwillige Aufgaben).
Einige Beispiele (Auflistung ist nicht vollständig):
- Keller auspumpen
- Wohnungsöffnung (ausgesperrt, Schlüssel vergessen, usw.)
- Ölspurbeseitigung Fahrbahn reinigen
- Verschließen von Türen, Fenstern, Dachöffnungen
Was wird berechnet?
Es werden Stundensätze für die eingesetzten Geräte/Fahrzeuge und für die Einsatzkräfte berechnet.
WICHTIG:
Die Feuerwehrleute sind nach wie vor freiwillig und ehrenamtlich tätig. Sie bekommen für Ihre "Feuerwehrarbeit" und ihren "Rund-um-die-Uhr-Dienst" weder Geld noch sonstige Vergünstigungen!
Dennoch entstehen der Gemeinde Georgensgmünd durch den Einsatz der freiwilligen Feuerwehrleute Kosten wie z. B. Erstattung von Lohnausfallkosten bei Einsätzen und Lehrgängen durch den Arbeitgeber, Verschleiß von Schutzkleidung, Versicherung, usw. Die Gemeinde Georgensgmünd hat aufgrund des Bayerischen Feuerwehrgesetztes, Art. 28 zum 01.04.2003 eine "Satzung über Aufwendungsersatz und Gebühren für Einsätze und andere Leistungen der Feuerwehren der Gemeinde Georgensgmünd" erlassen.
Wo darf die Feuerwehr nicht tätig werden?
Auch wenn die Feuerwehr oft über die technischen Möglichkeiten und das erforderliche Wissen verfügt, darf sie nicht tätig werden, wenn es für die Ausführung der Arbeit gewerbliche Anbieter gibt.
Hier klicken (PDF-Dokument, 204,43 KB) zum Download (pdf-Datei) der Satzung der Gemeinde über Gebühren für Einsätze und andere Leistungen der Feuerwehr (FwAGS)
Hier klicken (PDF-Dokument, 44,71 KB) zum Download (pdf-Datei) der Anlage zur FwAGS